Am 02. Juli 1921 ist mit folgender Begründung der Fischereiverein gegründet worden:
Auf Grund einer am 23. Juni 1921 im Rest. Ochsen dahier stattgefundenen Besprechung einiger Fischereisportfreunde wobei unter anderem die Notwendigkeit zur Gründung eines Fischereivereins Rheinfelden & Umgebung erörtert wurde ist die Gründungsversammlung vom 02. Juli 1921 zu Stande gekommen.
Es wurde per Inserat eingeladen und sind ca. 35 Mann erschienen. Sie erwarteten billige und gute Materialeinkäufe, Preisermässigung für die Fischerkarte und pflege der Geselligkeit.
Als erster Vorstand wurde gewählt :
Präsident | Rosenthaler Adolf |
Kassier | Bitterwolf Fr. |
Aktuar | Krebs Alfr |
Materialverwalter | Ruher K. |
Besitzer | Schmid F. |
Besitzer | Delz Hans (Riburg) |
Besitzer | Wahl noch ausstehend aus Kaiseraugst ( Schauli ) |
Um jedem die Mitgliedschaft zu ermöglichen wird der Beitrag auf Fr. 4.- angesetzt, zahlbar in einer oder zwei Raten.
Es wird über die Neupacht berichtet wobei Schmid versicherte, den Verein moralisch und finanziell zu unterstützen, damit die Mitglieder die Karte für Fr. 5.- erwerben können. Karl Ruther ist beauftragt, Adressen von leistungsfähigen Lieferanten von Fischereiartikeln zu beschaffen.
An der GV vom 13. August 1921 wurden die Statuten genehmigt. Daraus entnehmen wir:
Der Zweck ist die Hebung der Fischerei in sportlicher und beruflicher Hinsicht, Bekämpfung aller Schädigungen am Fischbestand und die Pflege kollegialischer Kameradschaft. Aufklärung der Mitglieder durch Beschaffung von Zeitschriften und Bücher sowie halten von Vorträgen. Der Verein bildet eine Sektion des Schweiz. Fischereivereins. Aktivmitglied kann jeder unbescholtene Einwohner gleich welcher Nationalität vom 16. Altersjahr an werden.
Der Beitrag wird auf Fr. 3.- reduziert und eine Eintrittsgebühr von Fr. 2.-beschlossen. Der Verein zählt bereits 70 Mitglieder, 5 stehen auf der Warteliste.
Wir sind nun 84 Mitglieder und müssen die Pachtsteigerung von übermorgen besprechen. Es werden 4 Reviere von Augst bis Stein verpachtet. Ein Revier kann auf Fr. 4000.- zu stehen kommen. Es habe keine Krösusse im Verein und so sei eine Steigerung unmöglich. Der Angelsportverein Basel will steigern. Hier ist man der Ansicht, die Pacht solle nicht aus dem Bezirk gehen. Es wird die Möglichkeit von der Ausgabe von Anteilscheinen ins Auge gefasst.
Im Protokoll kann man ferner lesen, dass die Rheinfelder Einwohner im Ortsrayon fischen können und eine Kantonskarte für Fr. 2.- auf dem Bezirksamt gelöst werden kann.
An der Vereinsversammlung vom 3. Oktober 1921 erfahren die Mitglieder, dass der Angelsportverein Basel der neue Pächter für Fr. 5380.- ist. Die Steigerung ist also für den Fischereiverein ungüstig verlaufen.
Herr Schmid beruhigt, wir können ja für eine minime Gebühr die Staatskarte beziehen, er sei ferner bereit in Vertretung der Kraftübertragungswerke aus deren Pacht Karten für Handangel, Netz und Bähren abzugeben.
Als man sich nach dem Stadtrayon erkundigt kann man nur erfahren, dass die Karte das ganze Jahr gültig ist und dass die Strecke nicht abgeklärt sei.
Fritz Schmid orientiert, dass das Stadtrecht von der Chloos bis zur Einmündung des Magdenerbaches gelte. Ungeachtet dem empfiehlt der Präsident bis zur Schonstrecke zu fischen. Sollte jemand angeklagt werden, so würde dann endlich die Strecke abgeklärt.
Dem Angelsportverein Basel werden 50 Karten für das Revier 4 und 20 Karten für die Reviere 1 – 3 bestellt falls der Preis conveniere. Der Bauer Rosskopf will den Fischern den Zugang zum Rhein über sein Land verbieten. An der Versammlung vom 05. November 1921 kann man erfahren, dass das Stadtrecht von der Chloos bis zu Schongrenze gilt, wobei der damalige Bezirksmann dieses Recht willkürlich bis zu seinem Wohnhaus ausgedehnt habe.
Die Basler offerieren nun die Karte zu Fr. 30.- ( Grundschnur verboten ) plus Eintrittgebühr Fr. 5.- und Mitgliederbeitrag Fr. 25.-. Der Fischereiverein kann unter diesen Umständen nicht mithalten und verzichtet auf die Karten. Es werden 130 Karten der Kraftübertragungswerke Rheinfelden übernommen. Diese Karten kommen dem Mitglied auf Fr. 2.50 incl. Stempelgebühr zu stehen.
Der Angelsportverein verlangt schlussendlich Fr. 12.-, mit grossem mehr wird auf dieses Angebot verzichtet.
Am 6. Dezember war dann zu erfahren, dass Fritz Schmid die Strecke tauschen wolle, Rheinfelden offeriert nun doch Fr. 15.-, Basel will jetzt Fr. 30.-
Am 14. Dezember 1921 traf man sich wieder in Basel, die Karten sollten nun doch für Fr. 15.- an den Rheinfelder Verein. Nun wollte die Finanzdirektion dass keine Karten für nur Fr. 15.- abgegeben werden.
An der ausserordentlichen GV vom 18. Dezember 1921 konnten die anwesenden 46 Mitglieder vernehmen, dass der Vorstand an neun Sitzungen versucht hatte die Kartenangelegenheit zu regeln.
Der Fischerkollege Minet erhält vom Präsidenten die Auskunft, dass die Grundschnur nicht sportgerecht und vom Ufer aus wenig beuteversprechend sei.
Auf Anfrage erklärt der Berufsfischer Schauli, man solle nicht so rigoros vorgehen, schliesslich gibt es Sport-, Halbsport- und Berufsfischer., die sich mehrheitlich aus Arbeiterkreisen rekrutieren und auf Fang angewiesen sind. Der Fischereiverein mit seinen annähernd 100 Mitgliedern protestiert gegen das Verhalten des Basler Angelsportvereins.
>Wir legen unser Verlangen vertrauensvoll in die Hände der Regierung und appellieren an deren Gerechtigkeitssinn. Die Berufsfischer zahlten bisher Fr. 450.- für die Pacht, nun wollten die Basler Fr. 3500.-.
Der Gemeinderat verkauft das Fischrecht auf dem Burgkastell für Fr. 10000.- an das Kraftwerk.
Rufli beschwert sich, dass der Rhein vom Hotel Salines als Abfallplatz benutzt wird.
Schauli gibt bekannt, dass die Ergolz an den Rössliwirt gegangen sei und dieser Karten für Fr. 5.- herausgibt.
An der Vorstandssitzung vom 26. April 1922 wird beschlossen, dem Schweiz. Fischereiverein beizutreten. ( und einen Briefordner anzuschaffen )
Adolf Rosenthaler zieht weg und F. Boll wird neuer Präsident.
Die hohe Finanzdirektion erlaubt das Grundangeln, es muss an der Schnur aber ein Korken angebracht sein, damit man sieht wenn ein Fisch angebissen hat. Die Mitglieder finden“Kommentar überflüssig“.
Der Präsident frag ob unsere Mitglieder sich chicanös gegenüber den Basler Mitglieder verhalten haben, was bestritten wird.
Widmer will wissen ob Sport- oder Halbsportmitglieder Reusen legen dürfen. Er verweist auf Ackermann, welcher mit der Reuse vom Ufer aus fischt.
Wir machen hiermit alle Interessenten darauf aufmerksam, dass vom 21. Juni – 21. Dezember Fischereischeine durch uns bezogen werden können, zum Preis von Fr. 2.50 für Mitglieder. Dieselben berechtigen mit allen Arten Angeln zu fischen, sowie mittels Bähren. Schmid beansprucht von diesen Fr. 2.50, Fr. 1.-.
Nachdem während des ganzen Jahres hin und herverhandelt wurde ist an der ausserordentlichen GV vom 08. Dezember 1922 zu erfahren, dass der Angelsportverein Basel um sein Entgegenkommen zu zeigen bereit sei, Fischkarten von Fr. 15.50 für ein Revier oder Fr. 25.50 für alle Reviere abzugeben.
Es kommt auch wieder das Stadtrecht zum Vorschein. Wie weit reicht es ? Schmid will diese Frage einstweilen noch bei Seite lassen. Die Angelegenheit befindet sich in den Händen des Stadtrates. Das Inselchen ist Staatsgebiet, das Stadtrecht erstreckt sich von der Einmündung des Magdenerbaches bis zur Schongrenze Chloos. Ev. sei zu erwirken, die Bärenfischer bis zur Schongrenze unentgeltlich fischen zu lassen. Der Präsident erinnert, an den Bestand unserer auswärtigen Mitglieder deren Interessen ebenfalls zu wahren sei. Am Stadtrecht gibt es nichts zu rütteln. Wie weit es gelte entscheidet das Gericht.
Rufli kann nicht begreifen, warum jetzt anders gehandelt werden soll schon seit 30 Jahren wird bis zur Schongrenze gefischt.
Der Verein hat einen Aktiv Saldovortrag von Fr. 401.- zu verzeichen. Darauf wird verhandelt ob der Mitgliederbeitrag herabgesetzt werden könne.
Vor Gericht muss Berufsfischer Wunderlin zugeben, dass er einem Sportfischer 14 Grundschnüre abgeschnitten habe, da ihn diese behinderten.
Am 02. November trafen sich die Fischerkollegen Boll, Bitterwolf, Delz, Schmid, Ruther und Krebs mit der GABU.
Endlich konnte man sich auf Fr. 15.50 plus Fr. 5.- pro folgende Reviere oder alle 4 Reviere Fr. 25.50 einigen. Gestattet ist: Flugangel, Spinner und Schleiken.
Die bestehenden 5 Galgen ausserhalb des Stadtrechts, d.h. oberhalb des Magdenerbacheinflusses dürfen gratis weiterfischen. Hingegen sollen die Angelfischer nur bis zum Magdenerbach fischen dürfen. Als Gegenleistung gibt F. Schmid das Burgkastell für die Fischer frei. Die GABU erklärt, dass alle Kartenbezüger für Schäden welche Sie verursachen versichert sind.
Für Fr. 5.- könne man sich über Fr. 5000.- für Todes oder Invalidität versichern. Unfalltaggeld Fr. 5.-
An der GV vom 11. November 1922 kann das Protokoll nicht verlesen werden. Das Bezirksgericht hat das Protokollbuch für einen Prozess konfisziert.
An den folgenden Sitzungen wird immer über das Stadtrecht verhandelt. Man ist sich nicht ganz im klaren ob dies nun wie zu Zeit nur bis zum Magdenerbach gültig ist, oder aber ob es bis zur Schonstrecke verlängert werden könnte. Kollege Delz will 20 Anmeldescheine nach Wallbach, Mumpf und Stein versenden wissen. Man stellt fest, dass niemand etwas dagegen haben könne, wenn Galgen versetzt werden. Schmid legt seine Reuse vor die Galgenbähren von Dietz.
Das Traktandum Wahl eines Vorstandsmitgliedes aus Augst kann nicht behandelt werden, es waren keine Augster anwesend.
An der Sitzung vom 25. Januar 1923 ist zu erfahren, dass das Gericht Fritz Schmid vom Vorwurf der Raubfischerei freigesprochen hat. Die Finanzdirektion zieht den Fall an das Obergericht weiter.
Am 05. April 1923 tritt der Verein dem Schweiz. Fischereiverein bei.
Der Vorstand wird für ein weiteres Jahr gewählt. Obwohl der Aktuar demissioniert hat muss er bleiben. Ihm wird ein „Hilfsarbeiter“ in Form eines 2. Aktuars zur Verfügung gestellt.
Finazzi soll bestraft werden, da er ohne Fischerkarte einen Galgen beim Salinenhotel aufgestellt hatte. Er wehrt sich – ich habe diesen, meinen zweiten Galgen nur provisorisch aufgestellt. Je nach Fangergebnis will er den schlechteren wieder abreissen.
Herzog stellt den Antrag künftig die Versammlung in Wallbach oder Möhlin abzuhalten; ev. Können so Neumitglieder geworben werden.
Dietz beklagt sich, dass ihn die Jugend beim Baden störe.
Die Kollegen Boll, Schmid und Krebs nehmen am Schweizerischen Fischereitag vom 02. und 03. Juni in Basel teil. Jedes Mitglied erhält eine Fischwanderungskontrolle.
An der GV vom 07. Oktober 1923 soll der Beitritt zum Kantonalen Verband beschlossen werden.
Die GV stellt 114 Mitglieder fest, 55 haben Karten bezogen. Revisor Reimann bestätigt den Abschluss mit einem Gewinn von Fr. 170.15.
Am 16. Dezember 1923 geht der Verein fremd. Versammlung in der Wallbacher Pinte. Es werden 3 Fischerzeitungen abonniert. Eine liegt im Ochsen Rheinfelden auf, die anderen in Möhlin und Wallbach.
Wie schon mehrmals übernimmt F. Schmid die Kosten für die Teilnahme von Herzog und Kim am Fischereikurs in Aarau. Obrist will wissen ob die Berufsfischer Wiederläufe erstellen dürfen.
Die Mitglieder beklagen sich über die Chicanen der Wallbacher Berufsfischer.
Am 29. Mai 1925 trifft man sich mit der Direktion der Salmenbrauerei im Salmenstübli betreffend den Galgenbären hinter der Brauerei.
GV 24. Oktober 1926 Vermögen Fr.1186.05
Präsident | Fr. Boll |
Vice | Fr. Schmid |
Aktuar | Ad. Rosenthaler |
2. Aktuar | O. Keller |
Kassier | Fr. Bitterwolf |
Besitzer | Schauli |
Besitzer | Wetzel Fr. |
Besitzer | Krebs |
Leopold Häusel beklagt sich wegen der Kanalisation der Fassfabrik bei der Schifflände. Dietz dasselbe wegen der Vicose, deren Wasser ungeklärt in den Rhein fliesst.
Ausflug nach Augst mit Fischzuchtbesichtigung.
Der Kanton wird orientiert, dass in Basel nur ein Ansässiger die Pacht bekommen ,dies soll auch hier so sein. Es soll eine Interessengemeinschaft gegründet werden, welche steigern kann. Nachdem die Finanzdirektion mit den Baslern schlechte Erfahrungen gemacht hat, hofft man auf einen Zuschlag.
An der Versammlung vom 15. August 1929 soll der Austritt aus dem Arg. Kantonalverband beschlossen werden. Herr Nadler hat unseren Vertreter als Lügner bezichtigt. Die Versammlung akzeptiert das nicht und gibt den Austritt. Neue Bestimmung – Aus Fischen darf kein Profit gemacht werden, es darf nur noch vom Ufer aus gefischt werden und nur noch mit einer Rute.
GV 06. Oktober 1929 Erfreulicherweise kam die Pacht in Aargauer Hände. Ein Wallbacher hat das Revier um Fr. 800.- heraufgeboten, aber schlussendlich doch nicht erhalten. Die Pacht wird um Fr. 2410.- ersteigert. Die Finanzdirektion erhöht aber noch auf Fr. 2900.- , Als man die Karten holen wollte, teilte die Finanzdirektion jedoch mit, dass unterdessen ein noch höheres Angebot von Fr. 3100 eingegangen sei. Wohl oder übel musste man annehmen.
Wenn der Jahresbeitrag bezahlt ist, darf der Pächter Karten für Fr. 10.50 abgeben.
Der Vorstand muss inskünftig keinen Beitrag zahlen.
Am 31 Oktober 1929 wird beschlossen, vorläufig keine Mitglieder mehr aufzunehmen. Fischen können diese trotzdem, müssen aber mehr für die Karte bezahlen.
Die Finanzdirektion begrenzt die Galgenbären auf 25 Stück von Augst bis Stein.
Nachdem der Präsident nur 11 Stimmen für die Wiederwahl erhalten hat, während Bitterwolf einstimmig gewählt wurde und die anderen mit grossem Mehr, akzeptiert der Präsident die Wahl nicht. Schlussendlich nimmt er nach sehr langer Diskussion die Wahl für ein Jahr an.
Es wird der Wiedereintritt in den AFV beschlossen.
An der Vorstandsitzung vom August 1932 wird aufmerksam gemacht, dass als Präsident nur eine Person welche um die Fischerei besorgt ist, und den Frieden in unserem Verein wahrt vorgeschlagen werden. Infolge Tod des Präsidenten Boll wird Herr Jost zum Präsidenten gewählt. Da die Forelle das Fortkommen in den Stauseen vermissen lässt werden 20000 Hechte unter Aufsicht von Polizei WM Hauri eingesetzt. Die Gemeinde Rheinfelden wird um einen Beitrag von Fr. 50.- angegangen.
An der GV 1933 ist zu erfahren, dass Fischen im Strandbad während der Badesaison verboten ist. Der Kantonalverband wird beauftragt, mit den Kraftwerken betreffend einem Beitrag an den Fischbesatz zu verhandeln. Da der Hecht guten Absatz findet werden inskünftig in Anlehnung an die deutschen Fischer Hechte besetzt. Ebenfalls sollen aber noch Regenbogenforellen besetzt werden.
An der Versammlung vom 07. Juli 1934 werden Fr. 40.- für den Besuch der Schweiz. DV bewilligt. Gegen die Stimme des Kassiers. Der Verein soll sich wehren, dass Regenbogenforellen an Stelle von „ unseren „ Forellen besetzt werden. Beim Kraftwerk Kembs soll der Sickerwasserkanal höher gelegt werden, damit wieder viele Salme aufsteigen.
An der GV vom 22. September 1934 wird beschlossen, dem Kassier eine Gratifikation von Fr. 20.- zu geben. Es werden zwei Neumitglieder aufgenommen, einer von Basel wird abgelehnt. Grund : Abkommen mit GABU. Der Kollege Krebs wird als Posthalter nach Ennetbaden ziehen, für seine grosse Arbeit wird er zum Ehrenmitglied ernannt.
Es soll bei Jakob Rosskopf unter billigsten Massnahmen eine Fischbrutanstalt erstellt werden. Das Geld für Besatz soll dieses Jahr in die Brutanstalt investiert werden.
Güntert Mumpf unterstützt diesen Vorschlag und stellt sogar Brutmaterial in Aussicht. Delz fragt an wie schwer ein Blei am Setzgeschirr sein darf. Vorstand
Präsident | Jost |
Vice | Hausmann Stein |
Aktuar | Ruther K |
Kassier | Bitterwolf |
Besitzer | Louia P |
Besitzer | Schauli Kaiseraugst |
Besitzer | Keller O |
Herr Schmid weigert sich, die Karten en Bloc abzugeben. Jeder habe seine Karte im Ochsen abzuholen. 20 Mitglieder erhalten keine Karte. Bei der Finanzdirektion wird um mehr Karten nachgesucht. Da diese aber Fr. 50.- pro Zusatzkarten wollen kann nicht darauf eingegangen werden. Der Bericht der FIO wird verlesen.
Zum Schluss wird unsere Brutanstalt beerdigt, welche am 1. Dezember 1934 bei den Salmenweihern mit Geläude der Warmbacherkirche eingeweiht wurde. An dieser Erstellung haben mitgewirkt: Keller Oskar/Häusel für Hoch- und Tiefbau – Stolz Franz und Ruther Karl für die Eierröste – Jost und Klein Robert für die Befruchtung der Eier , Bitterwolf gab den Segen – die Eier wurden durch J. Rosskopf beaufsichtigt. Das Wasser hat sich also nicht bewährt umsomehr als die Eier nicht befruchtet waren.
Es werden 7 neue Mitglieder aufgenommen. Nicht aufgenommen wird Schmid Aug. Kaiseraugst, weil er in seinem Anmeldungsschreiben die Besorgung einer Fischkarte zu stark erwähnt hat.
An der GV von 1935 muss ein neuer Präsident gewählt werden, da der jetzige Jost sich mit Pächter Schmid überworfen hat. Über die Diskussion darf nichts protokolliert werden, es soll geheim abgestimmt werden. Jost biher 35 Stimmen / Ruther 16 / leer 2 Mit Bravorufen wird die Wiederwahl verkündet. Es wird die Anschaffung von Abzeichen zu Fr. 1.80 beschlossen.
Wunderli Wallbach beklagt sich, dass an der GV nichts sagen darf. Schmid habe gewusst, dass er, Wunderli, Gotteslästerlich über ihn geschumpfen habe. Schauli sei ein Verräter, er erzähle alles Schmid. Güntert beklagt sich dass zu wenig gefangen wird. Die Fischtreppe Riburg-Schwörstadt sei nicht i.O. Das Wasser fliesse zu schnell. Obrist Kaminfeger Mumpf bestätigt dies. Waldmeier Julius Riburg, beklagt sich über die Fänge unterhalt Riburg-Schwörstadt. Lang Emil Rheinfelden berichtet, dass auch unterhalb Kembs nichts mehr gefangen wird, 5 bis 7 Lachse.
Bitter Rudolf orientiert die Versammlung, dass er sich bereits einmal angemeldet habe und dass bei der Aufnahme in den Verein Schauli Augst erklärt hätte, dass das der Mann sei, der bei der Pachtsteigerung nur so mit den Hunderternoten um sich geworfen habe. Dies auch noch zum Thema Schauli.
A n der Versammlung vom 20. Juni 1936 wird festgestellt, dass im Notizbuch des Aktuars Eintragungen sind, welche nicht im Protokoll erscheinen. Darauf wird beschlossen, dass das Notizbuch ins Archiv kommt.
Vorstandssitzung vom 12. August 1936 betreffend Wettfischen
3 Kategorien, Galgen – kleine Karte – grosse Karte
Schlossplatz bis Pontonierdepot
8 – 12 Uhr
Einsatz Fr. 1.-
Pflichtfischet 2 kg – Wer nichts abliefert zahlt Fr. 1.-
Jeder ist am Fischfrass berechtigt
Preise
1. Grösstes Quantum
2. grösster Fisch
3. 2 grösstes Quantum
Fische unter 125 gr fallen nicht in Betracht.
Naturalpreise
3 Uhr Rangverlesen
Fischessen im Schiff Wallbach
29 Teilnehmer haben sich dann angemeldet
Preisrichter Jost und Ruther
Kontrolle Wunderlin Walter
Küchenchef Häusel Leopold
Gaben Hausmann und Bitterwolf
Start Jägerhüttli Wallbach
Rangliste
Grosse Karte 1. Wunderlin Siegi 2. Müller Jakob, Möhlin
Kleine Karte 1. Körkel Ernst Möhlin
Galgen 1 Louia Peter, Wunderlin Otto Wallbach
20 Fischer fangen 4330 gr / grösster Fisch 455 gr
Schmid muss einmal ausgetreten sein ( MI ) denn er stellt Antrag auf Wiederaufnahme. Bitter Rudolf erklärt – man weiss nicht wer lügt. Schauli tritt aus der Versammlung aus, Bitter will wissen weshalb 16 Mitglieder keine Karte bekommen, wenn Schauli doch Mitpächter ist. Es sei nicht demokratisch, wenn alle Basler Karten erhalten, die Fricktaler aber nicht. Delz Hans erklärt, dass Fehler im Vorstand gemacht wurden. Rosenthaler wird als Mitgründer zum Ehrenmitglied ernannt.
Schauli stellt den Antrag auf Auschluss von Mitgliedern, welche von Hand gefischt hatten. Bitter versichert, dass falls genügend Karten garantiert seien, er das nächste mal nicht an der Pachtsteigerung steigern werde. Wenn er aber die Pacht bekomme werde er sich mit 15 – 20 % Gewinn zufrieden geben.
Schauli will wissen ob der Fischereiverein eingerostet sei, da niemand an der Kantonalen Versammlung war. Grosses Durcheinander wegen Mitpächtern etc. Bitter will nichts mehr wissen, er hat einen Bach gepachtet.
G V 1937
Kartenverteilung
GABU Basel 175 Karten
Rheinfelden 53 Karten
25 Galgenbähren
Es ist zu erfahren, dass die Basler die Ufer und Bänke mit Güllenrugger beschmutzen.
Das Kraftwerk habe vor dem Abholzen Bewilligung einzuholen.
Neu in den Vorstand werden gewählt:
Ruther Karl Präsident
Häusel Ad. Schlosser Rheinfelden
Hardmeier, Rheinfelden
Delz Hans, Saliner, Möhlin
Endlich sind nun die Karten für den Verein gesichert. Dank dem scheidenden Präsidenten Jost.
Wehrli Wallbach will die säumigen Zahler nach einer Mahnung ausschliessen lassen.
Zum Wettfischen ist zu vermerken, dass die gefangenen oder überlisteten Fische bis 10 Uhr abzugeben sind. Einsatz Fr. 1.50
Seite 185 des Protokollbuches trägt die Überschrift: Einiges über die Pachtsteigerung 1937 bis 1945. Dann lauter weiss – Verluste wurden halt nicht eingetragen. Aus späteren Seiten war zu vernehmen
170 Karten an GABU
60 an Rheinfelden
Scheinbar war GABU wieder Pächter zusammen mit Schmid und Schauli.
An der GV 1938 werden aufgenommen Lang Robert, Dietz Ernst, Kaufmann Arnold, Mauch Ernst, Walfmeier Karl, Nussbaum Werner, Willi Josef, Soder Josef, Bitter Friedrich, Stich Ernst, Grell Walter.
Unter den Galgenfischern hat es Staub aufgeworfen, dass Sie Fr. 16.- für die Karten bezahlen müssen und die Rutenfischer nur Fr. 15.- - Darauf entstand zwischen den Parteien ein kleiner Krieg, welcher vom Vorstand gelegt wurde.
Franz Bitterwolf unser langjähriger Kassier wird Ehrenmitglied.
Bitter Rudolf beklagt sich, dass der Bestand an Fischreihern immer mehr zunimmt, diese schaden uns.
An der Vorstandssitzung vom September 1940 beklagt sich Schmid, dass die Fischer viel zu wenig im Ochsen verkehren. Ich bin Pächter und Wirt und kann die Karten abgeben wem ich will. Ich bin bereit dem Verein Karten abzutreten wenn dieser einen anderen Vorstand wählt. Auch muss der Stammtisch wieder besser besucht werden. Ich verlange nicht dass die Mitglieder immer bei mir sitzen müssen und sich einen Affen ansauffen, aber einen Besuch pro Jahr darf ich sicher verlangen. ( Schluss )
An der GV 1940 gibt es Diskussionen wegen Auesserungen durch Mitglieder welche auf dem Regimentsbüro gefallen sind.
Der Präsident beklagt sich: an den Kantonalverband kann man den Beitrag schon bezahlen, wenn man aber Unterstützung in Sachen Fischleiter Rheinfelden braucht – Totenstille.
Das Wettfischen wird auf bessere Zeiten verlegt.
Die vereinseigene Bibliothek wird jeweilen ein Jahr in Wallbach, Möhlin und Rheinfelden aufgelegt.
GABU und wir zahlen einen Beitrag ( Rheinfelden Fr. 80.- ) damit kein Berufsfischer auf Revier 3 kommt.
Es ist uns gelungen von der militärischen Kommandostelle die Bewilligung einzuholen, damit unsere ausländischen Mitglieder vom Strandbad bis zu der Rheinlust fischen dürfen.
Es ist nicht die Zeit zum feiern, deshalb wird auf einen Anlass zum 20 jährigen Jubiläum verzichtet.
Aktuar Straumann schlägt vor, dass man den auswärtigen Vorstandsmitgliedern mindestens die Bahn zu den Sitzungen vergütet.
Es wird auf Anfrage von Obrist Mumpf bekannt gegeben, dass das Wehrpfer uns Fr. 44.85 kostete.
Da das Wettfischen immer mit grossen Unkosten verbunden war wird infolge der jetzigen Zeit darauf verzichtet.
Schlussendllich wurde am 06. Dezember 1941 doch noch eine Feier durchgeführt. Als ich gegen 20.00 Uhr in den Ochsen kam waren 94 Damen und Herren anwesend. Der Verein offerierte – Suppe, Seeforelle mit Kartoffelstock und Salat oder Fleisch und Kartoffelstock.
Preis des Essens Fr. 2.80
Anwesend waren: Die Ehrenmitglieder Jost, Bitterwolf und Rosenthaler
Die GABU Basel ernannte an der GV unseren Verein zum Ehrenmitglied. Wir übergeben hiermit dem Vertreter der GABU Herrn Eggenberger die Ehrenmitgliederurkunde. Die GABU dankt dafür und teilt mit, dass sie die Fischerhütte Klein aufgekauft habe.
An der GV von 1942 wird eine Prämie von Fr. 1.- pro abgegebenen „ Taucherli „ etc. gekannt gegeben, dies zu Lasten der Pächter. Die Pächter wollen Fr. 1.- Gebühr für das Unterschreiben der Karte.
An der GV von 1943 demissioniert Karl Ruther mit folgender Bemerkung: Weil ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere und so möchte ich mich wieder zurückziehen in die Einsamkeit und am schönen Ufer des Rheins meine Erholung finden.
Der neue Vorstand besteht nun aus den Herren Straumann Präsident – Schauli – Wunderlin – Delz W. – Häusel Ad. – Güntert A. – Gut E. – Leu Ed. – Bernet E.
Die aus 5 Büchern bestehende Bibliothek wird zu Delz nach Möhlin verlegt.
An der Vorstandsitzung vom 21. März 1944 kann Schauli nicht teilnehmen, da seine Einladung nicht rechtzeitig versandt wurde, dies sei so gedacht weil man ihn nicht dabei haben wollte.
Da es zur Marktversorgung wesentlich beiträgt dürfen die Berufsfischer in der Bachthalen fischen. – woraufhin die Sportfischer während der folgenden Zeit mit Beschädigungen an den Netzen antworteten. Wir wurden von Aarau gerügt – es erfolgen Waldabholzungen um zur Ernährung unseres Volkes beizutragen, aber wir haben nicht auf der ganzen Strecke Berufsfischer.
Bitter Rudolf weht sich gegen Fälschlinge im Verein und verspricht, sich an Schmid an der nächsten Steigerung zu revanchieren. Schmid erklärt, dass er nichts gegen die Rheinfelder Mitglieder habe, aber ein Vertrag seines Vaters sel. Binde ihn dann die Lösung mit der GABU. Der Präsident rügt die Fischer wegen dem Anfüttern in der Bachthalen.
Im 1945 ist zu erfahren, dass sich folgende Interessenten für die Pacht herauskristallisiert haben:
Revier 1 Schauli/Glaser
Revier 2 Glaser
Revier 3 Schmid/Glaser
Revier 4 Hohler/Glaser
Revier 5 Güntert/Glaser
Als Obmann haben diese Herrn Hohler ernannt.
An der ausserordentlichen GV vom 07. September 1945 wir aus Angst vor den finanziellen Folgen darauf verzichtet, selber zu steigern und sich mit den bestehenden Pächtern zu einigen.
An der Vorstandssitzung vom 26. Oktober 1945 wird die Eröffnung eines Postscheckkonto und die Einführung einer zeitgemässen Buchhaltung beschlossen.
An der Frühjahresversammlung 1947 wird die Durchführung eines Waldfestes beschlossen. Bravo Reingewinn 849.32. Es wird berichtet, dass die Fänge von Jahr zu Jahr rapid zurückgehen. Was auf die Verschlammung zurückzuführen ist. Der Zustand von verschiedenen Hütten und Stege lassen zu wünschen übrig. Es wird eine Bewilligung für Hütten und Stege ins Auge gefasst. Für den finanziell schwer getroffenen Verein wird eine Sammlung durchgeführt, welche Fr. 42.45 ergab. Reinvermögen an der GV 1949 Fr. 5172.48
Böhrli und Nussbaumer beklagen sich wegen der Reussenlegerei an den Fischplätzen – Glaser merkt, dass es ihn betrifft und beklagt sich.
An der GV 1949 beklagen sich die Fischer über die Angebrachten Drahtgitter der Vogelschützer im Haumättli.
An der GV 1949 wird beschlossen keine Mitglieder mehr aufzunehmen.